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Kurtaxen: eine Win-win-Situation

Ob Hotelgäste, BesitzerInnen von Zweitwohnungen oder DauermieterInnen: Wer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in Kandersteg übernachtet, bezahlt Kurtaxen. Diese Beiträge erfolgen als Pauschale oder Einzelabrechnung – in jedem Fall zahlen sie sich aber für die Gäste aus. Schliesslich werden die Kurtaxen direkt wieder für das touristische Angebot der Region eingesetzt. Die Erträge dienen so etwa dem Unterhalt touristischer Einrichtungen, der Durchführung von Veranstaltungen oder der Finanzierung der lokalen Informations- und Reservationsdienste.

So sind die Taxen verteilt

In der Gemeinde Kandersteg gelten ab 1. Januar 2023 folgende Ansätze:
Unterkunft Kurtaxe pro Nacht pro Erwachsene Person Kurtaxe pro Nacht pro Kind (6-16 Jahren) Kinder unter 6 Jahren
Hotels, Pensionen, B&B, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Gästezimmern und der gleichen CHF 3.60* CHF 2.50 CHF 0.00
Gruppen, Massenlager, Camping und Berghütten, … CHF 2.60* CHF 1.50 CHF 0.00
Gruppen KISC CHF 2.20* CHF 1.50 CHF 0.00

*Zusätzlich zur Kurtaxe zahlen Erwachsene pro Übernachtung CHF 1.00 Beherbergungsabgabe an den Kanton Bern.

KURTAXENREGLEMENT

KURTAXENBEITRÄGE

BEHERBERGUNGSABGABE

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